Über die Interessengemeinschaft
Gemeinnützigkeitsbescheinigung vom 20.12.2013:
(Auszüge)
Körperschaft: 1.Inter.Gem. für den Cao de Agua Portugues Deutschl. e.V.
(Bezeichnung der Körperschaft)
Die Körperschaft ist berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50Abs. 1 EStDVj auszustellen.
Die Satzung der vorgenannten Körperschaft in der Fassung vom 31 .08.20'1 3 (zuletzt geändert am 31 .08.2013) erfüllt die satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§
51, 59, 60 und 61 AO.
Am 08. Dezember 2004 trafen sich einige Liebhaber der Portugiesischen Wasserhunde in Reken im Münsterland zur Gründung der 1.Interessengemeinschaft für den Cão de Àgua Português Deutschland,kurz „1.IG CAP Deutschland“.
Die IG soll den Zweck haben, sich um alle Belange, die der Förderung, Erhaltung und Gesundheit dieser seltenen Rasse dienen, zu kümmern und sich zum Ziel zu setzen, einen rassebetreuenden Verein
unter dem Dach des VDH zu gründen.
In der IG CAP kann jeder Liebhaber der Rasse Cão de Àgua Português Mitglied werden. Alle in Deutschland lebenden Züchter können nur Mitglied sein, wenn sie ausschließlich nach dem Reglement des VDH unter Aufsicht von VDH- Verantwortlichen und solange es noch keinen rassebetreuenden Verein im VDH gibt, im Zuchtbuch für unbetreute Rassen des VDH. züchten.